Der Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Der „Soldan Kanzlei-Gründerpreis“ wird von der Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) / Forum Junge Anwaltschaft und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ausgeschrieben. In der Regel findet der Wettbewerb alle zwei Jahre statt. Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise wird der nächste Gründerpreis allerdings 2021 ausgeschrieben.

An der Preisausschreibung können junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Ausgezeichnet werden die drei überzeugendsten Gründungskonzepte mit Soldan-Gutscheinen im Wert von insgesamt 10.000 Euro, wobei 5.000 € auf den ersten, 3.000 € auf den zweiten und 2.000 € auf den dritten Preis entfallen.

Das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat in diesem Netzwerk die Aufgabe übernommen, die Unterlagen der sich bewerbenden Kanzleien zu sichten und die Arbeit der Jury zu koordinieren.

Weitere Informationen zu den vergangenen Veranstaltungen:

Kanzlei-Gründerpreis 2018

Kanzlei-Gründerpreis 2016

Kanzlei-Gründerpreis 2014

Kanzlei-Gründerpreis 2012

Kanzlei-Gründerpreis 2010