30.04.2020 13:05

Zahl des Monats aus dem Soldan Institut: 33


33 Prozent der Parteien in Zivilprozesssachen, in denen kein Anwaltszwang besteht, sind nicht anwaltlich vertreten. In arbeitsgerichtlichen Verfahren agieren sogar 39 % der Verfahrensbeteiligten ohne Rechtsanwalt. "In Zeiten der COVID19-Krise wird viel über die verstärkte Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Videokonferenzen oder per Skype diskutiert", ordnet der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian, diese Zahlen aus der Justizstatistik ein: "Nicht aus dem Blick geraten sollte dabei, dass jedes Jahr hunderttausende Parteien vor Gericht nicht anwaltlich vertreten sind." Dieser Befund gilt für alle Gerichtsbarkeiten: In Verfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten, in denen sich die Frage der anwaltlichen Vertretung primär auf Klägerseite stellt (und in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt), waren zuletzt 39 % bzw. 21 % der Kläger nicht anwaltlich vertreten. "Keineswegs selbstverständlich ist, dass den Parteien selbst, ob anwaltlich vertreten oder nicht, Videoconferencing effizient möglich ist - und ungewiss ist insbesondere, ob es ihren Erwartungen an inklusive Gerichtsverfahren und ihren Bedüfnissen bei der Nutzung der Justiz, die häufig nicht auf eine schnelle Entscheidung beschränkt sind, entspricht", mahnt Institutsdirektor Kilian.

Hinweis für die Redaktionen: Zahlen zu jährlichen Gerichtsverfahren in Deutshcland sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20 (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 310 ff.) Die absoluten Zahlen zu Verfahren mit anwaltlicher Vertretung sind der Justizstatistik (destatis) entnommen.