26.06.2014 10:30

Rechtsdienstleistungsgesetz: Anwälte sehen Finanzwirtschaft und Beratungsstellen als größte Wettbewerber


Banken, Sparkassen und Finanzberater sowie gemeinnützige Beratungsstellen machen Rechtsanwälten nach deren Wahrnehmung seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahr 2008 besonders intensiven Wettbewerb. Dies ist Ergebnis einer Untersuchung, die das Soldan Institut vorgestellt hat. 19 % der im Rahmen der Studie befragten Rechtsanwälte stellen eine deutliche, 38 % eine leichte Zunahme des Wettbewerbs auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt durch Institutionen der Finanzwirtschaft fest. Ähnlich intensiv wird die Zunahme des Wettbewerbs durch gemeinnützige Beratungsstellen und Beratungseinrichtungen empfunden (21 % berichten über eine deutliche, 34 % über eine leichte Zunahme).

Ähnlich intensiv wird von der Anwaltschaft der zusätzliche Wettbewerb durch Handwerker und Gewerbetreibende empfunden. 20 % der Rechtsanwälte meinen, dass es zu einer deutlichen Zunahme gekommen ist. Andere freie Berufe – zum Beispiel Architekten oder Steuerberater – sind nach Einschätzung von 15 % der Rechtsanwälte für eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs verantwortlich. Am unproblematischsten ist aus Sicht der Rechtsanwälte der Wettbewerb, den nicht-anwaltliche Mediatoren entfalten. Nur 6 % der Befragten sind der Auffassung, dass solche Mediatoren für eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs verantwortlich sind.

Der wohl interessanteste Aspekt der Untersuchung der Kölner Berufsforscher ist aber, dass sich 46 % der Befragten über eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs durch Rechtsschutzversicherungen beklagen. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Dieser Befund ist bemerkenswert, weil Rechtsschutzversicherungen aufgrund § 4 RDG die direkte Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Naturalleistungsprinzip verwehrt ist. Sie können also nicht unmittelbarer Wettbewerber der Anwälte sein.“ Das Soldan Institut erklärt die Tatsache, dass Rechtsanwälte gleichwohl Rechtsschutzversicherungen am häufigsten als Wettbewerber nennen, primär mit indirekten Einflussnahmen von Rechtsschutzversicherungen auf den Markt. Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf die Verweisung von rechtsschutzversicherten Mandanten auf Vertragsanwälte der Versicherungen, die Zuweisung von Rechtsschutzversicherungsfällen zu Mediatoren oder die Etablierung von Call-Centern hin. „All‘ dies macht Rechtsschutzversicherungen nicht zu Rechtsdienstleistern im Sinne des RDG, sie werden aber offensichtlich von Rechtsanwälten als den Wettbewerb am Rechtsdienstleistungsmarkt stark beeinflussende Dritte wahrgenommen“, so Kilian.

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Hinweise für die Redaktionen:

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2013, an der mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilgenommen haben.

 

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0177 884 5827
Mail: kilian@soldaninstitut.de

 

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Über das Soldan Institut: Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und WoltersKluwer Deutschland unterstützt.