30.07.2012 16:14

Mandatsablehnungen wegen drohender Interessenkollision - Problem sowohl in Klein- als auch in Großkanzleien


In einem Dreijahreszeitraum muss ein Anwalt durchschnittlich die Übernahme von fünf Mandaten ablehnen, weil seine Kanzlei in derselben Rechtsangelegenheit bereits für die Gegenseite tätig ist. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Rechtsanwälten ist nach § 43a Abs. 4 BRAO die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Rechtsangelegenheit untersagt. Dieses Verbot trifft einen Rechtsanwalt nicht nur persönlich, sondern gilt für die gesamte Kanzlei unabhängig von der Zahl der in ihr tätigen Rechtsanwälte.

Den stärksten Einfluss auf die Notwendigkeit, Mandate wegen eines Interessenkonflikts ablehnen zu müssen, hat die Größe des Orts, in dem ein Rechtsanwalt tätig ist: Im kleinstädtischen Umfeld, in dem Rechtsuchende eine geringere Auswahl an Rechtsanwälten haben, kommt es deutlich häufiger zu disqualifizierenden Tätigkeitsverboten als in Großstädten: So waren 91% der Rechtsanwälte aus Kleinstädten mit weniger als 10.000 Einwohnern im Laufe von drei Jahren mindestens einem relevanten Interessenkonflikt ausgesetzt (34% sogar mehr als fünf Mal), hingegen nur rund 75% der Anwälte in Städten mit 200.000 und mehr Einwohnern (und von diesen nur 13% mehr als fünf Mal). Die Sozietätsgröße als solche hat hingegen keinen besonderen Einfluss auf die Häufigkeit von Mandatsablehnungen wegen Interessenkonflikten: Von mehr als fünf Mandatsablehnungen berichten Rechtsanwälte aus Sozietäten beliebiger Größe mit einem Anteil zwischen 24% und 31%.

Dr. Matthias Kilian: „Das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen ist entgegen verbreiteter Wahrnehmung keineswegs vor allem ein Problem internationaler Großkanzleien. Betroffen ist vielmehr die gesamte Anwaltschaft – vom Einzelanwalt bis hin zur großen Law Firm. Immerhin 8% der Anwälte müssen in einem Dreijahreszeitraum mehr als 10 Mandate ablehnen, um ihre Kanzlei nicht in einen pflichtwidrigen Interessenkonflikt zu bringen.“
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Hinweise für die Redaktionen:
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Einstellung und Erfahrungen zu berufsrechtlichen Problemen mitteilten.

Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln

Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0177 884 5827

E-Mail: kilian@soldaninstitut.de