17.01.2013 16:03

Rechtsanwälte: Mehrheit für Schaffung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung


Deutschlands Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begrüßen mehrheitlich die Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. In einer Studie des Kölner Soldan Instituts äußerten sich 71% der Rechtsanwälte, die sich zu dieser Frage bereits eine Meinung gebildet haben, positiv zu den Plänen des Gesetzgebers, der den Freiberuflern seit 1995 zur Verfügung stehenden einfachen Partnerschaftsgesellschaft eine neue Rechtsform zur Seite zu stellen. In dieser „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (Part-GmbB) sollen die Gesellschafter nicht mehr persönlich für Berufsaus-übungsfelher haften, wenn die Gesellschaft gegen Haftpflichtrisiken im Umfang von mindestens 2,5 Mio. EUR versichert ist.

In der Studie des Soldan Instituts teilten nur 29% der Befragten die ins-besondere aus der Rechtswissenschaft formulierte Kritik, dass die Part-GmbB einen systemfremden Bruch im Personengesellschaftsrecht mit sich bringe, das traditionell von der persönlichen Haftung handelnder Gesellschafter geprägt ist. Die deutliche Mehrheit der Anwälte, die die PartGmbB begrüßt, stimmt allerdings zu 62% den Plänen des Gesetzge-bers zu, an das Haftungsprivileg die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu knüpfen, die mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR die generelle Versicherungspflicht für Rechtsanwälte um das Zehnfache übersteigt.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Direktor der Soldan Instituts: „Der Gesetzgeber findet mit seinen Plänen zur Schaffung der PartGmbB breite Zustimmung in der Anwaltschaft. Allerdings zeigt eine Detailanalyse, dass fast die Hälfte der Einzelanwälte die PartGmbB als systemwidrig ablehnt. Dies dürfte eine deutliche Mahnung an den Gesetzgeber sein, bei seinen Bemühungen zur Verbesserung der Haftungssituation von Freiberuflern die Bedürfnisse von Einzelkanzleien und –praxen nicht aus dem Auge zu verlieren – ihnen bleibt auch weiterhin nur die bei Anwälten unbeliebte Rechtsform der GmbH.“

 (2.087 Zeichen)

Hinweise für die Redaktionen:
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte zum Risikomanagement in Rechtsanwaltskanzleien befragt worden sind.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) hat der Gesetzgeber 1995 als Rechtsform für Angehörige freier Berufe geschaffen. In ihr haften neben der Gesellschaft nur jene Gesellschafter für Berufsausübungsfehler, die an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt waren. In der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) soll die persönliche Haftung auch dieser auftragsbearbeitenden Gesellschafter entfallen, wenn die Gesellschaft über risikoadäquaten Versicherungsschutz verfügt (für Rechtsanwälte ist ein Versicherungsschutz in Höhe von 2,5 Mio. EUR geplant). Der entsprechende Gesetzentwurf ist im August 2012 in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, am 7.11.2012 fand eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln

Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0177 884 5827

Mail: kilian@soldaninstitut.de