04.09.2015 10:26

Bedeutung freier Mitarbeit nimmt ab


Die Zahl junger Rechtsanwälte, die ihre Berufskarriere als freie Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei beginnen, ist rückläufig. Dies hat eine Studie des Soldan Instituts ergeben, in der das Forschungsinstitut den Berufseinstieg von Rechtsanwälten der Zulassungsjahrgänge 2005 und 2010 untersucht hat. Während vor zehn Jahren noch 24 % aller Berufseinsteiger freie Mitarbeiter waren, begannen fünf Jahre später nur noch 11 % der Junganwälte als „Freelancer“.

Die freie Mitarbeit von Rechtsanwälten in einer Kanzlei ist eine traditionelle Beschäftigungsform insbesondere für junge Rechtsanwälte, die eine Alternative zu einer Tätigkeit als Angestellter eines Kollegen und der Abhängigkeit von eigenen Mandanten als Kanzleigründer suchen. Ohne dort angestellt zu sein, erhält ein freier Mitarbeiter von einer anderen Kanzlei Mandate zur Bearbeitung. Die zu große Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber kann hierbei, wie auch bei „Freelancern“ in anderen Wirtschaftszweigen, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bergen.

Häufig ist die Entscheidung eines Junganwalts, als freier Mitarbeiter in den Anwaltsberuf einzusteigen, keine freiwillige: 41 % der Befragten erklären, sie hätte keine Anstellung in einer Kanzlei gefunden. 17 %, konnten nicht als Partner in eine bestehende Kanzlei einsteigen. Häufig dient die freie Mitarbeit auch dazu, eine andere, nicht auskömmliche Tätigkeit zu subventionieren: 31 % der befragten freien Mitarbeiter kompensierten durch ihre Tätigkeit zu geringes Mandatsaufkommen in der eigenen Kanzlei, 22 % realisierten allgemein zusätzliche Einkünfte. Weitere wichtige Motive sind die Ungewissheit über einen langfristigen Verbleib in der Anwaltschaft (16 %) und die Überbrückung von Wartezeiten (9 %).

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Für viele junge Anwälte ist die freie Mitarbeit, die sehr häufig für eine einzige auftraggebende Kanzlei erfolgt, nur eine Notlösung. Lediglich 38 % der Befragten wollen perspektivisch freier Mitarbeiter bleiben.“ Mehr als der Hälfte der freien Mitarbeiter wird eine Übernahme als Partner in der Kanzlei des Auftraggebers in Aussicht gestellt, rund einem Viertel die Übernahme als Festangestellter. Die freie Mitarbeit hat daher nicht selten den Charakter einer Erprobung ohne die mit einem Arbeitsverhältnis verbundenen arbeitsrechtlichen Bindungen. „In Zeiten rückläufiger Absolventenzahlen müssen sich Berufseinsteiger seltener auf solche Unwägbarkeiten einlassen“, erklärt Kilian den geringer werdenden Anteil freier Mitarbeiter unter den jungen Anwälten.

 

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