15.01.2020 17:43

Zahl des Monats aus dem Soldan Institut: 33


33

beträgt die Differenz der pro 100 Rechtsanwälte verliehenen Fachanwaltstitel zwischen dem Kammerbezirk mit der höchsten und der niedrigsten Fachanwaltsdichte in Deutschland.

Während im Bezirk des Rechtsanwaltskammer Frankfurt auf 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 24 verliehene Fachanwaltstitel kommen, sind es im Kammerbezirk Oldenburg 33 mehr, nämlich 57. Auf diese Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft weist das Soldan Institut hin. „In Regionen, in denen es besonders viele große, wirtschaftsberatende Kanzleien gibt, ist die Fachanwaltsdichte traditionell niedrig“, erläutert Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Instituts, die Daten. Untersuchungen des Instituts haben nachgewiesen, dass Fachanwaltstitel vor allem von Rechtsanwälten in kleineren Kanzleien, die überwiegend Verbraucher betreuen, erworben werden. Daher ist die Fachanwaltsdichte in eher ländlich geprägten Kammerbezirken mit einem hohen entsprechend ausgerichteter Kanzleien (z.B. auch Zweibrücken, Hamm, Kassel, Koblenz, Tübingen) deutlich höher als in Hochburgen der Wirtschaftskanzleien (neben Frankfurt auch München, Berlin und Düsseldorf).

„Je größer eine Kanzlei ist, desto stärker tritt das Profil der einzelnen Berufsträger in den Hintergrund. Wichtiger ist die Wahrnehmung der Kanzlei als Marke, der an Personen anknüpfende Fachanwaltstitel verliert an Bedeutung“, so Kilian. Auch auf ein Folgeproblem weisen die Kölner Berufsforscher hin: In Kammerbezirken mit hoher Fachanwaltsdichte ist der Anteil von Männern und älteren Berufsträgern besonders hoch. Da neu zugelassene Rechtsanwälte mittlerweile mehrheitlich weiblich sind und Rechtsanwältinnen seltener als Rechtsanwälte Fachanwaltstitel erwerben, wird es dort, wo es noch viele Fachanwälte gibt, im kommenden Jahrzehnt großen, schwer zu befriedigenden Ersatzbedarf geben.

Hinweis für die Redaktionen: Detaillierte Zahlen sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20, (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 118.