Berufsrechtsbarometer 2017

Matthias Kilian Berufsrechtsbarometer 2017, 219 S., ISBN 978-3-9812-1266-2

Inhaltsangabe

 

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Themen des anwaltlichen Berufsrechts.

 Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2017 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

-       Einführung des Briefwahlrechts bei Kammerwahlen

-       Gescheiterte Berufspflicht zur Notwendigkeit des Erwerbs von Berufsrechtskenntnissen

-       Gescheiterte Konkretisierung der anwaltlichen Fortbildungspflicht

-       Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

-       Erfahrungen mit der Reform der Zulassungsberufung in Zivilsachen

-       Nutzung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und Gründe für den Verzicht hierauf (Ergebnis: NJW 2018, 1656, 1657)

-       Erweiterung der interprofessionellen Berufsausübung (Ergebnis: NJW 2018, 1656; AnwBl. 2018, 352-353)

-       Weitere Optimierung der Haftungsverfassung der Partnerschaftsgesellschaft

-       Öffnung der Kommanditgesellschaft als weiteres Organisationsmodell für Rechtsanwaltskanzleien (Ergebnis: NJW 2018, 1656, 1658)

-       Behandlung von Scheinsozien im Berufsrecht

-       Zukunft der BGH-Anwaltschaft (Ergebnis: NJW 2018, 1656, 1658)

-       Gesetzliche Regelungen zu Rechtsanwälten als Bundesverfassungsrichtern

-       Zukunft des Robenzwangs

-       Öffentlichkeit in anwaltsgerichtlichen Verfahren

-       Zukunft des Verbots der Vermittlung von Mandaten gegen Provision (Ergebnis: NJW 2018, 1656, 1660)

-       Einführung von Instrumenten kollektiver Rechtsdurchsetzung (Ergebnis: ZRP 2018, 72-75)

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Frage­stellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.